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   OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - I-1 U 146/19   

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https://dejure.org/2020,58142
OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - I-1 U 146/19 (https://dejure.org/2020,58142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2020 - I-1 U 146/19 (https://dejure.org/2020,58142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2020 - I-1 U 146/19 (https://dejure.org/2020,58142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Der Geschädigte ist hierbei nicht verpflichtet, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 03.12.2013 - VI ZR 24/13 -, Rn. 10, juris).

    Hätte der Kläger durch Einreichung der Reparaturrechnung dargelegt, dass er die Möglichkeit einer preiswerteren Reparatur besaß und für diesen günstigeren Betrag das Fahrzeug hat vollständig sach- und fachgerecht reparieren lassen, wäre sein Vortrag hinsichtlich des höheren Betrages unschlüssig (BGH, Urteil vom 03.12.2013 - VI ZR 24/13 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Vielmehr kann er sich mit der Vorlage des Schätzgutachtens eines Kfz-Sachverständigen begnügen (BGH, Urteil vom 20.06.1989 - VI ZR 334/88 -, Rn. 14, juris; a. A. wohl Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl. 2014, § 24 Rn. 52, mit Hinweis darauf, dass lautere Motive zur Vorenthaltung der Rechnung als aussagekräftigem Erkenntnismittel für die Schätzung nicht zu erkennen seien).

    Insoweit weist der Bundesgerichtshof nachvollziehbar darauf hin, dass auch die Reparaturrechnung nicht per se dem erforderlichen Aufwand nach § 249 Satz 2 BGB gleichzusetzen sein muss, sondern Abweichungen nach oben wie nach unten möglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.1989 - VI ZR 334/88 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung steht dem Geschädigten auch insoweit ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens zu, als dass sich die zu ermittelnde Ausfallzeit eines Fahrzeugs aus der notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit zusammensetzt (BGH, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15 -, juris, Rn. 23).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Denn der Geschädigte hat im Falle der Beschädigung seines Fahrzeugs generell einen Anspruch auf Ersatz der in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten, unabhängig davon, ob er das Fahrzeug tatsächlich voll, minderwertig oder gar nicht reparieren lässt (BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18

    Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Da der fiktiven Schadensabrechnung eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Schadenspositionen bei der Reparatur tatsächlich anfallen, immanent sei, genüge es für die Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten, dass deren Anfall mindestens überwiegend wahrscheinlich erscheine (BGH, Urteil vom 17.09.2019 - VI ZR 396/18; vgl. hierzu auch Freymann/Rüßmann, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 249 BGB, Rn. 146.1.ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 1 U 43/02

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegerunfall an einer Ampelkreuzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht bereits die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter eines Fahrzeugs dieses auch nutzen will (vgl. Senat, Urteil vom 05.11.2001 - 1 U 211/00 und Urteil vom 30.09.2002 - 1 U 43/02).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 1 U 211/00

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfallentschädigung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2020 - 1 U 146/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht bereits die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter eines Fahrzeugs dieses auch nutzen will (vgl. Senat, Urteil vom 05.11.2001 - 1 U 211/00 und Urteil vom 30.09.2002 - 1 U 43/02).
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